Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version April 2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen Angebote

Mit der Terminvereinbarung / Anmeldung / Vereinbarung akzeptiert der Kunde / die Kundin die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen.

  1. Termine Behandlungen & Privatlektionen
    1. Termine, auch mündlich vereinbarte, gelten als verbindlich. Terminänderungen oder Terminabsagen sind bis spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Kann oder möchte der Kunde / die Kundin einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, oder wird ein Termin versäumt, wird die für Sie reservierte Zeit in Rechnung gestellt.
    2. Müssen Termine seitens geburtschaft verschoben oder annulliert werden, wird keine Haftung oder Vergütung für Folgeschäden übernommen.
  2. Anmeldung Gruppenkurse / Fachfortbildungen
    1. Anmeldungen sind verbindlich. Die Anmeldung verpflichtet Sie zur Zahlung des Kursgeldes.
    2. Zu Fachfortbildungen können ausschließlich Hebammen / GeburtshelferInnen (auch in Ausbildung) zugelassen werden, ausser ein Kurs ist für andere Berufsgruppen ausgeschrieben. Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass sie die Zulassungsbedingung erfüllen.
    3. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
    4. Bei Verhinderung, Abwesenheit sowie bei vorzeitigem Austritt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung, die Kursgebühr bleibt geschuldet.
    5. Verpasste Stunden können nicht nachgeholt werden.
  3. Abmeldung Gruppenkurse / Fachfortbildungen
    1. Auf Grund der kleingehaltenen Gruppengrösse gelten folgende Rücktrittsbestimmungen:
      Sobald genügend Anmeldungen eingegangen sind (Erreichung Mindestteilnehmerzahl), erhalten Sie die Rechnung per Mail zugesandt.
      Bei Abmeldung nach der Rechnungsstellungen werden bis zu 14 Tage vor Kursbeginn 50% der Kursgebühr fällig.
      Bei Abmeldung innerhalb von 14 Tagen vor dem Kurs sowie bei Nichterscheinen ist die volle Kursgebühr zu entrichten.
      Die Ausfallgebühr entfällt, wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in gestellt werden kann. Dann wird lediglich eine Aufwandsentschädigung von CHF 50.- verrechnet.
      geburtschaft empfiehlt eine Annullierungskostenversicherung für den gebuchten Kurs abzuschliessen, z.B. bei Alliance (AGB des Versicherungsanbieters beachten, Schwangerschaftskomplikationen müssen aufgeführt sein).
    2. Bei vorzeitigem Austritt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung, die Kursgebühr bleibt geschuldet. Verpasste Stunden können nicht nachgeholt werden.
    3. Bei Krankschreibung der Teilnehmerin / desTeilnehmers besteht kein Anspruch auf Erstattung / Erlass der Kursgebühr.
  4. Absage Gruppenkurse / Fachfortbildungen durch geburtschaft
    1. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs nicht durchgeführt. Falls ein Kurs aufgrund zu geringer Anmeldezahlen nicht zustande kommt, kann er bis zu 7 Tage vor Kursbeginn abgesagt werden. Es wird keine Haftung oder Vergütung für Folgeschäden übernommen.
    2. Muss ein Kurs durch geburtschaft abgesagt werden (Ausfall der Kursleiterin, Ungeplantes, höhere Gewalt etc.), werden bereits eingezahlte Kursgelder vollumfänglich zurückerstattet. Es wird keine Haftung oder Vergütung für Folgeschäden übernommen.
    3. Muss ein Geburtsvorbereitungs Intensiv-Paarkurs wegen Ruf zu einer Geburt abgesagt oder abgebrochen werden, wird dieser auf das Verschiebungsdatum (in der Regel der darauffolgenden Sonntag) verschoben / die verbleibenden Stunden am Verschiebungsdatum nachgeholt. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung sollten Sie am Verschiebungsdatum nicht anwesend sein können oder wollen. Es wird keine Haftung oder Vergütung für Folgeschäden übernommen.
  5. Inhouse Schulungen und Referate
    1. Anreise und Unterkunft der Dozentin:
      Reisekosten sind alle Kosten, die entstehen, damit die Dozentin die Schulung wahrnehmen kann; diese gehen zu Lasten des Veranstalters / Auftraggebers. Die Dozentin reist je nach Entfernung mit dem eigenen Auto oder Mietauto, mit der Bahn (1. Klasse) bzw. mit dem Flugzeug (Economy Class bei Kurzstrecke, Business Class bei Langstrecke – Flex-Tarif) an. Gegebenenfalls ist bei Anreise mit Bahn oder Flugzeug zusätzlich ein Taxi / Uber notwendig. Erfolgt die An- und Abreise mit dem eigenen PKW, so werden pro km CHF 0.85 berechnet. Bei Nutzung eines Mietautos werden die angefallenen Kosten weiterberechnet. Bei Entfernung von unter 80 km reist die Dozentin am Tag der Dienstleistung an. Bei weiterer Entfernung wird die Dozentin in der Regel am Vortag anreisen. Wenn die Dozentin am Vorabend anreist bzw. am gleichen Tag nicht mehr zurückreisen kann (Flug / Bahn), so übernimmt der Veranstalter die Hotelkosten. Zu den Hotelkosten zählen die Übernachtungskosten in einem für Geschäftsreisen üblichem Hotel und die Kosten für ein Frühstück. Es werden die tatsächlich angefallenen Kosten für Transport und Unterkunft weiterberechnet, vorausgesetzt, es sind keine Sondervereinbarungen getroffen worden.
    2. Raumausstattung & Verpflegung:
      Der Veranstalter / Auftraggeber stellt einen geeigneten Raum mit Tischen, Stühlen und Massageliegen (alternativ wenn keine Massageliegen vorhanden sind, Tische mit Decken oder Gymnastikmatten) sowie Beamer mit Anschluss für ein MacBook. Der Auftraggeber / der Veranstalter stellt die Pausenverpflegung. Alle Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters / Auftraggebers.
    3. Gruppengrösse Inhouse Schulungen:
      Die Teilnehmenden profitieren bestmöglich bei einer Gruppengrösse von sechs bis max. neun Personen.
    4. Präsentation, Handout und technische Aufzeichnung / Copyright & Urheberrechte:
      Ein Rechtsanspruch auf die Präsentation besteht nicht. Bei Inhouse Schulungen wird jedoch ein Handout zu Verfügung gestellt. Alle Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Das Nutzungsrecht und Copyright der abgegebenen Unterlagen verbleiben beim Autor.  Die technische Aufzeichnung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Dozentin / Referentin. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Unterlagen / technischen Aufzeichnung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Andrea Glauser gestattet. Soweit die Leistungen und Arbeitsergebnisse, insbesondere erarbeitete Konzepte, und Materialien die Andrea Glauser im Rahmen ihrer Leistungen erbringt, urheberrechsfähig sind, bleiben diese Rechte bei Andrea Glauser. Dies gilt insbesondere für dir Rechte auf Übersetzung und der Veröffentlichung. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir Schadenersatzforderungen vor.
    5. Haftung:
      Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter / Auftraggeber und den Teilnehmern sind ausgeschlossen, soweit nicht ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
    6. Stornobedingungen:
      Stornierungen können nur in schriftlicher Form entgegennehmen werden.
      Kurzfristig abgesagte Inhouse Schulungen bedeuten für mich einen erheblichen finanziellen Aufwand. Bei Rücktritt von der Buchung einer Inhouse Schulung werden daher je nach zeitlichem Abstand zur Veranstaltung einen Teil des Honorars als Stornogebühr verrechnet:

      • Bei Absagen, die spätestens 60 Tage vor Beginn eingehen: 20 %
      • Bei Absagen, die spätestens 31 Tage vor Beginn eingehen: 50 %
      • Bei Absagen 15 bis 30 Tage vor Beginn: 75%
      • Bei einer Stornierung ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder später wird der Gesamtbetrag fällig.

      Die Stornogebühren für gebuchte Bahn-/ Flugticket und Hotelübernachtung gehen unabhängig vom Stornierungszeitpunkt zu vollen Lasten des Veranstalters / Auftraggebers .

    7. Absage oder Änderung der Inhouse Schulung durch die Dozentin:
      Im Fall zwingender Verhinderung der Dozentin (aus krankheitsbedingten Gründen, Unfall, familiären Gründen, Todesfall nahestehender Personen oder aus höherer Gewalt) behalte ich mir dass Recht vor, einen Ersatztermin zu vereinbaren. In jedem Fall bemühe ich mich, Sie über Absagen und Änderungen rechtzeitig zu informieren. Es wird keine Haftung oder Vergütung für Folgeschäden übernommen, das heisst Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen mich sind ausgeschlossen.
    8. Rechnungsstellung und Fälligkeit:
      Die Rechnungsstellung erfolgt per email nach der jeweiligen Veranstaltung; der Betrag ist fällig innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
      geburtschaft Andrea Glauser ist nicht MwSt. pflichtig.
      Allfällige Spesen für die Überweisung gehen zu Ihren Lasten.
    9. Mahnungen:
      Ist der Rechnungsbetrag nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht vollständig beglichen worden, wird eine Zahlungserinnerung (1. Mahnung) per Email zugestellt. Ist diese erfolglos, fallen für jede aussergerichtliche Mahnung  Inkassogebühren in der Höhe von CHF 35.00 pro Mahnung an, zuzüglich Zinsen von 8% p.A. Bleibt auch die 3. Mahnung erfolglos, oder kann die Mahnung nicht zugestellt werden, wird die Betreibung eingeleitet. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters / Auftraggebers. Zusätzlich wird eine Umtriebsgebühr von CHF 150.00 erhoben.
  6. Krankenkassen-Anerkennung
    1. Ich bin als Kursleiterin für Schwangerschaftsgymnastik (get ready-Training) Geburtsvorbereitung, Rückbildung/Core Rehab, Antara, Beckenboden- und Rückentraining Fitness-Guide anerkannt.
    2. geburtschaft Verpflichtet sich dem Ethik Code.
  7. Preise
    1. Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten.
    2. Bei den Privatlektionen und den Behandlungen werden angebrochene Stunden in 15 Minuten-Schritten abgerechnet, pro Sitzung wird mindestens eine halbe Stunde verrechnet. Wartezeit in Folge von Verspätung des Kunden / der Kundin wird verrechnet.
    3. Ich behalte mir vor, die Behandlungsangebote nach Bedarf zu kombinieren ohne sie separat abzurechnen.
  8. Zahlung
    1. Für erbrachte Leistungen wird eine Rechnung gestellt, welche innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen ist. geburtschaft behält sich die Forderung einer Barbezahlung direkt nach der erbrachten Leistung sowie einer Vorauszahlung vor.
    2. Die Kurskosten für Gruppenkurse / Fachfortbildungen sind innert 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu entrichten (bei kurzfristiger Anmeldung / Kursbestätigung umgehend, sicher noch vor Kursbeginn). Eine Rückerstattung des Kursbeitrages ist ausgeschlossen.
    3. Bei Überweisungen gehen allfällige Spesen zu Ihren Lasten.
  9. Zahlungsverzug / Inkassogebühren
    1. Es kann passieren, dass die Bezahlung einer Rechnung vergessen wird. Ist der Rechnungsbetrag nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht vollständig beglichen worden, wird eine Zahlungserinnerung (1. Mahnung) per Email zugestellt. Ist diese erfolglos, wird die 2. Mahnung per Post zugestellt. Der Kunde/Kundin, Teilnehmer/Teilnehmerin, Veranstalter / Auftraggeber akzeptiert hiermit, dass ab der 2. Mahnung Inkassogebühren in der Höhe von CHF 35.00 pro Mahnung anfallen, zuzüglich Zinsen von 8% p.A. Bleibt auch die 3. Mahnung erfolglos, oder kann die Mahnung nicht zugestellt werden, wird die Betreibung eingeleitet. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden/Schuldners / der Kundin/Schuldnerin. Zusätzlich wird eine Umtriebsgebühr von CHF 150.00 erhoben.
  10. Haftung
    1. Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie Diebstahlversicherung sind Sache des Kunden/Kundin, Teilnehmers/Teilnehmerin, Veranstalter,Auftraggeber .
    2. Die Angebote sind auf gesunde, bzw. medizinisch abgeklärte Personen ausgerichtet. Im Zweifelsfall wird empfohlen, vor der Anmeldung / Terminvereinbarung ärztlichen Rat einzuholen.
    3. Die Angebote ersetzen weder einen Arztbesuch noch eine Therapie.
    4. Meine Angebote rund um die Geburt ergänzen die Kontrollen / Betreuung durch die Hebamme oder der Frauenärztin / dem Frauenarzt, ersetzen diese jedoch nicht.
    5. Die Inanspruchnahme eines Angebots von geburtschaft geschieht auf eigene Verantwortung und Haftung.
    6. Für allfällige unerwünschte Nebenwirkungen von empfohlenen Übungen, Tees, Öle etc. kann keine Haftung übernommen werden.
    7. Massagen und manuelle Behandlungen können physische und psychische Prozesse in Gang bringen. Sie übernehmen dafür die volle Verantwortung und können deshalb geburtschaft für Vorfälle und Unfälle während und nach einem Termin nicht haftbar machen. Sie verpflichten sich mich zu Beginn jedes Termins über allfällige akute psychische oder medizinische Krankheiten und Probleme in Kenntnis zu setzen.
    8. In seltenen Fällen kann es beim Taping zu Juckreiz kommen. Dabei handelt es sich in den wenigsten Fällen um eine allergische Reaktion sondern eher um eine angeregte Stoffwechseltätigkeit in der Haut. Sollte es dennoch zu einer allergischen Reaktion kommen, ist das Tape zu entfernen. Länger andauernde Hautreaktionen sind noch nicht aufgetreten, können aber nicht ausgeschlossen werden. Personen die blutverdünnenden Medikamente einnehmen reagieren gelegentlich mit kleinen Einblutungen in der Haut (möglicherweise als Reaktion auf die anhebende Wirkung der Anlage) beziehungsweise einer Quaddelbildung (die Ursache für diese Reaktion ist nicht bekannt). Ansonsten sind bei der Anwendung von elastischen Tapes keine weiteren Nebenwirkungen bekannt.
    9. Personen mit Herzschrittmacher, künstlichen Herzklappen, Herzrhythmusstörungen sowie Epileptiker und schwangere Frauen müssen vor der Terminvereinbarung / Behandlung mit ihrem Arzt klären, ob Sie mit Hörschall behandelt werden dürfen. Sie verpflichten Sich mich vor jeder Sitzung über eine allfällige Schwangerschaft, Implantate oder entzündete Gelenke und Venen zu informieren. Nebenwirkungen sind keine bekannt.
    10. Sie verpflichten sich mich vor der Behandlung Ihrer Beckenblockade über allfällige Knochentumore, Osteoporose und akute Bandscheibenvorfälle mit Lähmungserscheinungen (generell über Lähmungserscheinungen / Taubheitsgefühle) zu informieren.
    11. Haftung betreffend Transport siehe unter Punkt 11.
    12. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
    13. geburtschaft ist einer obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden angeschlossen.
  11. Geburtsbegleitung
    1. Zwei Drittel des Grundtarifs ist bis anfangs Pikettzeit zu begleichen, der Rest sowie allfällige Zusatzleistungen bis 14 Tage nach der Geburt.
    2. Die Verantwortung für medizinische Aspekte / Entscheidungen und deren Folgen liegt ausschliesslich bei der Hebamme / den Hebammen bzw. bei den Ärzten der jeweiligen Institution. Als Geburtsbegleiterin übernehme ich ausdrücklich keine Verantwortung für medizinische Aspekte und Entscheidungen und kann dafür nicht haftbar gemacht werden.
    3. Für verspätete Ankunft seitens geburtschaft auf Grund von Naturgewalt, Stau, Panne sowie jeglicher Situation die ausserhalb der Kontrolle von geburtschaft liegt, kann geburtschaft nicht haftbar gemacht werden und es besteht weder Anspruch auf Rückvergütung noch Anspruch auf Vergütung von Folgeschäden.
    4. Sollte ich wegen Krankheit oder einem anderen wichtigen Grund meinerseits gar nicht bei der Geburt anwesend sein können, wird der bereits bezahlte Teil des Grundtarifs für die Geburtsbegleitung unter Abzug meiner bereits geleisteten Stunden (80.-/h) zurück erstattet, es wird aber keine Haftung oder Vergütung für Folgeschäden übernommen. Zusätzlich erbrachte Leistungen bleiben geschuldet.
  12. Transport
    1. Der Kunde / die Kundin und allfällige Begleitpersonen haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges und des Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie sonstiger Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen. Kunden und sie begleitende Personen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob ein Öffnen der Türen gefahrlos möglich ist. Im Falle von Schäden haften Kunden und sie begleitende Personen für sämtliche von ihnen verursachte Schäden.
    2. geburtschaft kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden auf Grund von Naturgewalt, Stau, Panne sowie jeglicher Situation die ausserhalb der Kontrolle von geburtschaft liegt.
    3. Der Kunde / die Kundin haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährige Begleitpersonen oder mitgeführte Transportgüter am Eigentum von geburtschaft oder dritten Personen entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Verunreinigung, Erbrechen, Inkontinenz oder anderer Körperflüssigkeiten sowie durch mitgeführte Nahrungsmittel entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird geburtschaft neben der Beseitigung auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Reparatur, Reinigung, Lüftung oder Trocknung entstehen.
  13. Allgemein
    1. Alle von geburtschaft publizierten Informationen sind ohne Gewähr.
    2. Sämtliche Angebote sowie Preisangaben auf der Homepage von geburtschaft sind freibleibend und unverbindlich. geburtschaft behält sich ausdrücklich vor, Teile der Webseite oder das gesamte Angebot ohne spezielle Ankündigung zu verändern.
    3. geburtschaft hat keinen Einfluss auf Inhalt und Gestaltung der gelinkten Seiten und übernimmt keine Haftung dafür.
    4. Alle Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von geburtschaft gestattet.
    5. geburtschaft halt sich eine anonymisierte Auswertung der durchgeführten Dienstleistungen vor.
    6. Alle Rechte vorbehalten.
  14. Anwendbares Recht
    1. Die vorliegende AGB und die Verträge, welche aufgrund dieser AGB abgeschlossen werden, unterliegen dem Schweizerischen Recht.
  15. Gerichtsstand
    1. Gerichtsstand ist Winterthur.
  16. Schlussbestimmungen
    1. Sollte sich eine dieser AGB als ungültig oder unwirksam erweisen, berührt dies den Bestand der übrigen Bestimmungen nicht. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.
    2. geburtschaft behält sich die jedezeitige Anpassung / Änderung der AGB vor.